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Der Weg zum perfekten Kooperationsvertrag

Welche do’s and don’ts bei der Unterfertigung eines Letter of Intents (LOI), eines Letter of Commitments (LOC) oder bei Geheimhaltungserklärungen zu beachten sind und wie der perfekte Kooperationsvertrag letztlich aussehen sollte, konnte man am 1. August, in einem vom Humantechnologie Cluster Steiermark (HTS) und dem Zentrum für Wissentransfer ZWT, am LKH Graz, organisierten Innovations-Workshop erfahren.

„Eine erfolgreiche Kooperation startet mit einer Absichtserklärung“, erklärt Robert Benedikt, auf Verträge spezialisierter Anwalt und betont weiter, „bereits in dieser Anfangsphase ist es wichtig einige Punkte zu beachten, die es später vereinfachen einen Streit zu schlichten.“ Neben einer detaillierten Präambel darf keinesfalls darauf vergessen werden entsprechende Geheimhaltungsklauseln einzubauen, die Exklusivität der Partnerschaft festzulegen und die weitere Vorgehensweise, wie aus dem LOI eine verbindliche Projektpartnerschaft entstehen kann.

Der LOI selbst ist jedoch nicht bindend und enthält keine rechtlichen Verpflichtungen, mehr Verbindlichkeit bringt jedenfalls ein LOC (letter of commitment). „Für echte Kooperationen kommt aber nur ein echter Kooperationsvertrag in Frage“, so Robert Benedikt. Unerlässlich ist dabei die Wahl des geltenden Rechts und wie ein Streit beigelegt werden muss. Und natürlich gilt es auch hier wichtige Vertragsbestandteile einzubauen, wie Laufzeiten, Kündigungsmodalitäten oder wechselseitige Verpflichtungen bzw. Schutzrechte, etwa wie man mit Erfindungen umgeht, die in der Kooperation entstehen.

Nie vergessen darf man laut dem Vertragsprofi auf ein NDA, das „Non Disclosure Agreement“, in dem geregelt ist, wie mit vertraulichen Informationen und Knowhow umzugehen ist.

Den gesamten Artikel zum Nachlesen finden Sie unter:
http://www.humantechnology.at/de/home/LOI_01082017/

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